Hartz IV und seine Folgen
a) Hartz IV hat zu einer massiven Ausweitung der Armutsverhältnisse geführt.
Durch eine Verkürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes auf 12 Monate und die Abschaffung der bisherigen Arbeitslosenhilfe als ein wesentlicher Baustein von Hartz IV bezogen im Durchschnitt der letzten vier Jahre ca. fünf Millionen erwerbsfähige Menschen das seit dem 01.01.2005 neu eingeführte ALG II und ca. zwei Millionen Kinder unter 15 Jahren Sozialgeld. Durch die Zusammenlegung von der bisherigen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II mussten ca. 60 % derer, die zuvor Arbeitslosenhilfe erhielten, erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Während die Arbeitslosenhilfe sich an der Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes orientierte, wurden mit dem neuen ALG II die Geldleistungen in Form eines Regelsatzes (z.Zt. 351 €) und der Erstattung bzw. Übernahme der Mietkosten erbracht. Nach dem Arbeitsmarktbericht der BA von Januar 2009 erhielten sog. Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich einen Regelsatz von 336,92 € und die Leistungen für die Kosten der Unterkunft betrugen durchschnittlich 312,85 €.
Zahlreiche Studien haben jedoch inzwischen nachgewiesen, dass z.B. der in dem Regelsatz enthaltene Anteil für Ernährung i.H. von 3,85 € täglich nur eine Mangelernährung erlaubt, während eine halbwegs gesunde Ernährung einen Tagessatz von mindestens 6,35 € erfordern würde, was zu einer Anhebung des Regelsatzes um mindestens ca. 75 € führen müsste. Weiterhin ist im Regelsatz für Mobilität lediglich ein Betrag von monatlich 14,26 € enthalten, während allein eine Monatskarte für Bus und Bahn im Schnitt mindestens ca. 55 € kostet. Die erforderliche Mobilität wäre also mit einer weiteren Erhöhung um ca. 40 € verbunden. Der Anteil für kulturelle Teilhabe ist im Regelsatz mit monatlich 6,37 € enthalten, was zum grundsätzlichen Ausschluss von kultureller Teilhabe führt. Eine angemessene Teilhabe würde einen Betrag von mindestens 25 € und somit eine weitere Anhebung von ca. 20 € erfordern. Neben zahlreichen anderen Ausschlüssen gehört der geringe Stromkostenanteil von z.Zt. 22,11 € monatlich zu den dramatischen Faktoren des Regelsatzes, da die im Schnitt erheblich höheren Stromkosten vom Regelsatz bestritten werden müssen und zusätzlich das nicht vorhandene Geld für die Nachzahlungen bei den Jahresverbrauchsabrechnungen zur ständigen Drohung von Stromsperren und letztlich deren Vollzug führt (z.B. allein in Duisburg in 2007 ca. 8.000 (!) Strom- und Gassperren). Ein Regelsatzanteil von mindestens 40 €, der monatliche Voraus- und jährliche Nachzahlungen erfasst, wäre mit einer weiteren Erhöhung von ca. 17,50 € verbunden. Schließlich sollten zu einem menschenwürdigen Existenzminimum auch Gesundheitskosten gehören, die weder vom Job-Center noch von der Krankenkasse übernommen werden (Praxisgebühr, Zuzahlungen, nichtverschreibungspflichtige Medikamente, Brillenersatz usw.), so dass insoweit mindestens weitere 20 € monatlich erforderlich sind. Berücksichtigt man allein diese Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Existenzsicherung, müsste die monatliche Regelsatzhöhe mindestens 500 € betragen, wie sie von großen Teilen der Anti-Hartz IV-Bewegung ( Tacheles, Erwerbslosenforum, Rhein-Main-Bündnis etc.) sowie auch zahlreichen Gliederungen der Partei DIE LINKE (Hamburg, Bremen, Frankfurt etc.) seit langem gefordert werden. Daraus folgt, dass eine Forderung nach einer Anhebung des aktuellen Regelsatzes auf 435 € völlig unzureichend ist, den aufgezeigten Anforderungen an eine bedarfsdeckende Existenzsicherung zu entsprechen und nicht geeignet ist, dem im Beschluss gesetzten Ziel, „Armut in Deutschland wirksam und nachhaltig zu überwinden“, gerecht zu werden.
b) Doch nicht allein die zu geringe Höhe des Regelsatzes schnürt den betroffenen Menschen gewissermaßen die Kehle zu, sondern den örtlichen ARGEN steht in Form der Regelsatzkürzung bei den Kosten der Unterkunft ein Instrument zur Verfügung, welches sich inzwischen nicht nur zum wesentlichsten Instrument zur Kosteneinsparung entwickelt hat, sondern die betroffenen Menschen weit unter das Existenzminimum drückt. Durch völlig unzureichende Mietobergrenzen werden im großen Maßstab die tatsächlichen Mietkosten nicht übernommen, was zu massiven monatlichen Kürzungen der Regelsätzen führt. Zusätzlich wird an den Betroffenen ein erhebliches Einsparvolumen durch Nichtanerkennung der tatsächlichen Heizkosten gewissermaßen exekutiert, was mit vergleichbaren Konsequenzen verbunden ist. In einer aktuellen Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erklärten 42,7 % (!) der Befragten, dass die ARGE die Mietkosten als „unangemessen“ hoch bewertet habe und 28,4 % den von der ARGE nicht erstatteten Teil aus dem Regelsatz bezahle, also mit einer mehr oder weniger massiven monatlichen Regelsatzkürzung leben müssen.
c) Ein weiteres Repressionsinstrument steht den ARGEN in Form der Sanktionen zur Verfügung, die zum vollständigen Leistungsentzug führen können. Das Mittel der Sanktion gehört zum zentralen Bestandteil des „Hartz IV-Systems“ und einer „Aktivierenden Arbeitsmarktpolitik“. Ihm liegt die neoliberale Konzeption zugrunde, dass die Absenkung von Löhnen und Beschäftigungsstandards das zentrale Instrument der Beschäftigungsausweitung sei, weil Arbeitslosigkeit in erster Linie ein Problem auf der Angebotsseite sei und die Motivation zur Arbeitsaufnahme umso geringer sei, je höher der Transferbezug sei (was den Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2006 zu der Empfehlung veranlasste, den Regelsatz um 30 % zu kürzen). Sanktionen werden sowohl bei Terminsversäumnissen, als auch bei „fehlender Mitwirkung“ bei Eingliederungsvereinbarungen etc. verhängt. In welchen Dimensionen dieses Repressionsinstrument eingesetzt wird, zeigt der Fall eines Betroffenen, der mit Datum vom selben Tag durch drei verschiedene Kürzungsbescheide in Höhe von insgesamt 280 € wegen relativ geringfügiger „Verstöße“ sanktioniert wurde, so dass ihm nach Abzug der Stromkosten für den Monat Dezember 2008 noch 14 € zum Leben blieben.
d) Das zentrale arbeitsmarktpolitische Instrument wurde durch Hartz IV in Gestalt der sog. Arbeitsgelegenheiten geschaffen. Diese nahezu ausschließlich in der Variante von Ein-Euro-Jobs geschaffenen Beschäftigungsmaßnahmen haben nicht nur zu einem erheblichen Abbau von regulärer Beschäftigung geführt, sondern das damit verbundene Ziel, Arbeitslosigkeit zu halbieren bzw. entscheidend abzubauen, vollständig verfehlt. Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes aus 2008 führten bisher gerade mal 3,4 % von Ein-Euro-Jobs zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis. Dass gleichwohl die herrschende Politik seit der Einführung von Hartz IV ständig zurückgehende Arbeitslosenzahlen präsentieren kann, wurde mit dem im SGB II eingebauten statistischen Trick ermöglicht, eine erhebliche Zahl von ALG II-Beziehern statistisch nicht mehr als arbeitslos zu erfassen. Während bundesweit im Januar 2009 ca. 4.800.000 Personen ALG II bezogen, waren davon lediglich ca. 2.220.000 als offiziell arbeitslos registriert. Darüberhinaus zeigt ein Vergleich mit den Zahlen aus Januar 2008, dass sowohl der konjunkturelle Aufschwung, als auch die sog. Arbeitsmarktreformen nahezu keine Wirkungen im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit hatten. Während im Januar 2008 ca. 4,90 Mio. Personen ALG II bezogen, waren es im Januar 2009 immer noch ca. 4,78 Mio. Personen (also eine Veränderung von ca. 3 %). Ein-Euro-Jobs bedeuten im strategischen Kalkül des Kapitals vor allen Dingen: sie sollen der ARGE ermöglichen, die bedingungslose und unterwürfige Selbstverpflichtung zur Arbeit (unabhängig von ihrer Qualität, Dauer und Entlohnung) an den Arbeitslosen zu exekutieren. Über diesen Weg soll erreicht werden, dass sich Erwerbslose daran gewöhnen, dass sowohl jede Arbeit, als auch jeder Armutslohn akzeptabel sind (so der Präsident des ifo-Instituts H.-W. Sinn: „In Wahrheit geht es um eine Lohnsenkung. Die kommt zustande, weil durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe die bislang Begünstigten auf die Sozialhilfe zurückfallen und bereit sein werden, für weniger Geld zu arbeiten“)
Quelle: http://www.linke-alternative-gegen-hartz4.de/linke-alternative/hartz-iv-ist.html
Mit freundlicher Genehmigung des Erwerbslosen Forum Deutschland

deutsche soldaten am hindukusch
der diensteid eines deutschen soldaten lautet:
“ich schwöre, der bundesrepublik deutschland treu zu dienen und das recht und die freiheit des deutschen volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mit gott helfe”
nun, selbst nach stundenlanger suche will auf meiner karte der bundesrepublik deutschland weder ein fluß noch ein bach oder gar bächlein mit namen hindukusch auftauchen. erst nachdem ich gegoogelt habe, fand ich ihn, aber nicht im hoheitsgebiet der bundesrepublik deutschland sondern über 5000 km weiter südöstlich in afghanistan.
bislang habe ich mich von den afghanen in keiner weise bedroht gefühlt, aber ich denke dank des einsatzes der bundeswehr in so weiter ferne, könnte es bald soweit sein dass ich angst bekommen muss.
die regierung spricht immer von einer sogenannten fiedensmission. dann frage ich mich wieso bereits 35 soldaten ihr leben in der sogenannten friedensmission lassen mussten?
was hat der sohn einer mutter, der vater einer familie, der freund einer clique in einem land zu suchen, sein leben zu gefährden, das für deutschland keine gefahr darstellt.
warum muss deutschland sich profilieren in einem krieg der durch einen anderen hervorgerufen wurde, während im eigenen land, kinderarmut herrscht, rentner nach einem leben voller arbeit und entbehrungen sozialhilfe beziehen müssen?
warum belügt uns die regierung wenn sie sagt dass deutsche soldaten sich in afghanistan in einer friedensmission befinden? warum nennt die regierung es „zwischenfall“ wenn es eigentlich heißen müsste „angriff“ warum nennen sie es „….ums leben gekommen“… wenn es richtiger heißen müsste qualvoll?
die deutsch soldateninnen und soldaten haben am hindukusch absolut nichts zu suchen.

soziale gerechtigkeit wählen, heißt die linke. wählen
wer hat nicht längst von den schikanen gehört, die ein alg 2 empfänger allein schon bei der antragsstellung über sich zu ergehen lassen hat?
kinder müssen ihre eltern unterstützen, freunden, die zusammen eine wohnung haben wird eine lebensgemeinschaft unterstellt, man muss sich in mehr oder minder allen bereichen „entblößen“.
hat man dieses spießrutenlaufen hinter sich gebracht, geht der kampf in die zweite runde. anträge werden vorläufig abgelehnt, bemängelt etc.
der staat hat seine soziale aufgabe längst aus dem auge verloren und direktoren der arge’n werden sogar quoten genannt, wieviele anträge sie abzulehnen oder wieviel sanktionen sie zu verhängen haben.
deshalb:
schluss mit hartz iv und zurück zu sozialer gerechtigkeit!

kommentar zur regelsatzlüge
als mensch, der gemäß maslow grundbedürfnisse hat, stellt sich mir die folgende frage:
das finanzamt gesteht einem steuerzahler eine tagespauschale im bereich verpflegung in höhe von 6,84.- € zu. ist zwar schon recht knapp bemessen, aber erst mal egal.
die arge hingegen gesteht einem arbeitslosen eine tagespauschale im bereich verpflegung in höhe von 4,52.- €, also immerhin ganze 2,32.- €, weniger zu.
okay jetzt könnte man sagen, dass der steuerzahler ja auch arbeitet und somit mehr energie benötigt als jemand der den ganzen tag zuhause auf dem sofa sitzt und sich durch alle talkshows zappt (so ist ja größtenteils die meinung der öffentlichkeit).
der grundumsatz, den der menschliche körper im laufe des tages benötigt, richtet sich jedoch nicht nur nach der körperlichen anstrengung, sondern auch nach der biologischen konstitution eines jeden einzelnen.
meines erachtens wundere ich mich, warum millionen von hartz iv empfängern nicht schon längst bei den sozial- und amtsgerichten dagegen angehen und unter anderem die argen, respektive die bundesanstalt für arbeit wegen vorsätzlicher körperverletzung und verstoß gegen artikel 1 des grundgesetzes verklagen.
des weiteren denek ich auch, dass es auch nichtbetroffen nicht egal sein kann, wie mit hartz iv klienten umgesprungen wird. denn schließlich kann, und das gerade in zeiten einer wirtschaftkrise, jeden treffen.
